AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen




Allgemeine Geschäftsbedingungen

PEC Verleihhaus-München

(aktualisierter Stand: 01.11.2019)

 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus den folgenden drei
Teilen:

 

1.      Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.      Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vermietgeschäft

3.      Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einsatz von Logistikkräften

 

Unser Kunde kann bei uns Gegenstände mieten, wir können die Arbeit
der Kunden durch den Einsatz von Logistikkräften unterstützen, und der Kunde
kann Gegenstände von uns kaufen. Für diese drei unterschiedlichen Vorgänge
werden folgende Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag
zwischen uns und dem Kunden mit einbezogen:

 

Beim Vermieten von Gegenständen der „Allgemeine Teil der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für das Vermietgeschäft".

 

Beim Einsatz von Logistik-Kräften der „Allgemeine Teil der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für den Einsatz von Logistikkräften".

 

 

1. Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

A) Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

       
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB) von PEC Verleihhaus-München gelten
für jedes Rechtsgeschäft zwischen PEC Verleihhaus-München und dem Kunden. Sie
gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche
Vereinbarungzwischen PEC Verleihhaus-München und dem Kunden abgeändert werden.
Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen;
diese werden nur wirksam, soweit PEC Verleihhaus-München ihnen schriftlich
zustimmt.

 

       
- Die AGB sind, auch ohne gesonderte
Vereinbarung, Grundlage für jedes zukünftige Rechtsgeschäft zwischen PEC
Verleihhaus-München und dem Kunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn PEC
Verleihhaus-München mit dem Kunden andere AGB vereinbart. Selbst bei laufender Geschäftsbeziehung
schließen die vorliegenden AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden aus.

 

 

B) Angebotsunterlagen und Bestellung

       
- Alle Angebote von PEC Verleihhaus-München sind freibleibend.

  

      
- Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung des PEC Verleihhaus-München durch den Kunden zustande.
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

 

 

C)  Zahlungsbedingungen, Verzug, Schadensersatz, Aufrechnung, Abtretung und Vertragserfüllung durch
Dritte

 

a) Zahlungsbedingungen

 

Der Kunde zahlt den Gesamtbruttobetrag einer Rechnung spätestens
innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Zahlungsfrist). Der Betrag ist
rechtzeitig gezahlt worden, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf
einem der auf der Rechnung angegebenen Konten von PEC Verleihhaus-München
vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist
kommt er mit der Zahlung in Verzug.

 

b) Verzug

 

      
- Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen, auch aus durchgeführten Teillieferungen oder Teilleistungen, in
Verzug, so kann PEC Verleihhaus-München den Kunden auffordern, sämtliche
begonnenen und noch ausstehenden Leistungen sofort zu bezahlen. PEC
Verleihhaus-München hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und kann
weitere Leistungen unverzüglich einstellen.

 

       
- Die Verzugszinsen betragen 5 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Verbrauchern bzw. 8 % über dem Basiszins
gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Unternehmern.

 

c) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

       
- Der Kunde darf von fälligen Rechnungsbeträgen mit Ausnahme eines vereinbarten Skontos keine Abzüge vornehmen. Insbesondere
Abzüge für Porto-, Fracht-, Überweisungs- oder Versicherungskosten sind nicht zulässig.

 

      
- Wenn der Kunde Unternehmer ist, steht ihm die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus
diesem Vertrag zu.

 

d) Abtretung

 

       
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit PEC Verleihhaus-München nicht ohne vorherige Zustimmung von PEC
Verleihhaus-München abtreten, es sei denn dies ist in einem Einzelvertrag ausdrücklich zugelassen.

 

e) Vertragserfüllung durch Dritte

 

       
- PEC Verleihhaus-München ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.

 

 

D) Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Erfolg der Tätigkeit von PEC Verleihhaus-München hängt
entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde an der Realisierung
des Projektes mitwirkt. Der Kunde ist hierzu bereit. Soweit einzelvertraglich
nicht etwas anderes geregelt ist, wird der Kunde:

       
- PEC Verleihhaus-München bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen

 

       
- PEC Verleihhaus-München alle Informationen,
Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die
Vertragsdurchführung benötigt werden

 

       
- PEC Verleihhaus-München auf eigene Kosten
Zugang zu Räumen (inklusive der Benachrichtigung etwaiger Wachdienste, der
Mitteilung über Hausregeln und der Einbindung in Schließsysteme), Sachmitteln
(inklusive der Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung und
Telefonverbindungen) und Mitarbeitern gewähren, soweit dies für die
Vertragsdurchführung erforderlich ist

 

       
- für die Vertragsdurchführung erforderliche
Termine oder Besprechungen mit PEC Verleihhaus-München abstimmen und
vorbereiten

 

      
- PEC Verleihhaus-München über die
Sicherheitsvorschriften und die Regeln des Arbeitsschutzes informieren, die für
die Vertragsdurchführung von Bedeutung sind

 

 

E) Gerichtsstand und anwendbares Recht

       
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und
in Zusammenhang mit Verträgen ist Dachau 
wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

       
- Es findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United
Nations-Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.

 

       
- Sind einzelne Klauseln ganz oder teilweise
nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen
wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam
sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

F) Vertragsänderung, Schriftform

       
- Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages
bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich
gekennzeichnet und vom Kunden und von PEC Verleihhaus-München unterzeichnet
sein.

 

       
- Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

 

G) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

       
- PEC Verleihhaus-München ist berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist
jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung
oder Ergänzung zu widersprechen.

 

       
- Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von
sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen oder
Ergänzungen wirksam. PEC Verleihhaus-München informiert den Kunden über die
Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist zusammen mit der
Änderungsmitteilung.

 

 

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vermietgeschäft

 

A) Geltungsbereich der AGB - Vermietgeschäft

      
- Soweit PEC Verleihhaus-München mit dem Kunden
einen Mietvertrag abschließt, bestimmen die nachstehend abgedruckten AGB dessen
Inhalt.

 

B) Mindest-Mietumsatz

       
- Bei Anfragen unter 300,-- EUR (zzgl. MwSt.) Mietumsatz ist PEC
Verleihhaus-München berechtigt, einen Mindestumsatz in Höhe von 300,-- EUR (zzgl. MwSt.) pro Auftrag
zu berechnen.

 

 

C) Die Mietgegenstände

       
- PEC Verleihhaus-München ist verpflichtet,
Mietgegenstände mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen.

 

       
- PEC Verleihhaus-München kann bestellte
Mietgegenstände durch gleichwertige oder bessere Mietgegenstände ersetzen,
falls es ihr, gleichgültig ob verschuldet oder unverschuldet, nicht möglich
ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Die diesbezügliche Lieferung
gilt nicht als Lieferung unbestellter Sachen im Sinne des § 241 a BGB. Im
Bereich von Porzellan, Gläsern und Bestecken ist es PEC Verleihhaus-München
freigestellt, welche Serie aus dem aktuellen Programm geliefert wird.

 

 

D) Mietpreise, Mietdauer und Kaution a. Mietpreise und Mietdauer

       
- Es gelten die Mietpreise der jeweils gültigen
Preisliste von PEC Verleihhaus-München. Die Preise verstehen sich inklusive der
jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer

 

       
- Der Preis umfasst nur die Übergabe der Ware an
dem Auslieferungslager von PEC Verleihhaus-München, das in der
Auftragsbestätigung angegeben ist. Er beinhaltet nicht die Verpackung,
Versicherung, Transportkosten, Einfuhrzoll, Konsulatsgebühren und sonstige
Abgaben

 

       
- Die Mietdauer der Mietgegenstände umfasst
einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende. Der Tag der
Abholung bzw. Anlieferung ist der erste Miettag

 

       
- Eine längere, vorher vereinbarte Mietperiode
kostet 20 % vom Grundmietpreis je Zusatztag

 

       
- PEC Verleihhaus-München ist berechtigt, vom
Kunden eine Kaution in Höhe des doppelten Mietgesamtbruttopreises zu verlangen.
Die Kaution ist Zug um Zug gegen die Übergabe des Mietgegenstandes zu zahlen. PEC
Verleihhaus-München ist berechtigt, Schecks, die vom Kunden zu Kautionszwecken
ausgestellt werden, bei den Banken einzureichen und dem Konto der PEC
Verleihhaus-München gutschreiben zu lassen.

 

       
- Nach Ablauf der Mietzeit wird die Rückzahlung
des Kautionsguthabens des Kunden erst dann fällig, wenn die Mietgegenstände
zurückgegeben wurden, PEC Verleihhaus-München die Möglichkeit hatte, die
Mietgegenstände auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen, und alle Ansprüche
von PEC Verleihhaus-München aus dem Mietvertrag befriedigt sind.

 

 

E) Abwicklung der Vermietung a. Ort der Auslieferung und Rückgabe

       
- Die Auslieferung der Mietgegenstände an den
Kunden und die Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden erfolgen an dem
Auslieferungslager von PEC Verleihhaus-München, das in der Auftragsbestätigung
angegeben wird, detailliert der Grundsätze der Anlieferung und Abholung

 

       
- Die Anlieferung der Mietgegenstände zu und die
Abholung von einem durch den Kunden vorgegebenen Ort erfolgen nur nach schriftlicher
Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung.

 

       
- Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der
Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter
zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist.

 

       
- Ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter nicht
bei der Anlieferung anwesend, ist PEC Verleihhaus-München berechtigt, die
Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in
diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

 

       
- Die Anlieferung von PEC Verleihhaus-München
umfasst die Transportleistung bis hinter die erste ebenerdige Tür, wenn eine
direkte und störungsfreie Anfahrt an den Ort der Anlieferung oder Abholung
möglich ist. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. der Zugang zu
den Räumlichkeiten ist wegen verschlossener Tür oder weil andere Zulieferer ihn
versperren nicht möglich), bezahlt der Kunde.

 

       
- Der Kunde bestätigt bei der Anlieferung
schriftlich den Erhalt der Mietgegenstände auf einem Lieferschein des PEC
Verleihhaus-München. Nach der schriftlichen Bestätigung der Vollständigkeit der
Lieferung sind Beanstandungen des Kunden wegen fehlender Mietgegenstände
ausgeschlossen.

 

       
- Der Kunde untersucht die gelieferte Ware
unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel. Er zeigt eventuelle Mängel PEC
Verleihhaus-München spätestens innerhalb von sechs Stunden nach Erhalt der Ware
an.

 

       
- Alle Mietgegenstände, deren Bedienung
besondere Kenntnisse erfordert, stattet PEC Verleihhaus-München mit einer
Bedienungsanleitung aus. Der Kunde wird diese Mietgegenstände nur unter Beachtung
der Bedienungsanleitung in Betrieb setzen und benutzen sowie ausschließlich
durch Personen bedienen lassen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch der
Mietgegenstände sicherstellen können.

 

       
- Der Kunde wird Gegenstände, die nicht über
eine Bedienungsanleitung verfügen und die er nicht zweifelsfrei ohne Gefahren für
den Gegenstand oder Personen bedienen kann, nicht in Betrieb setzen und nicht
benutzen.

 

       
- Der Kunde schließt technisches Equipment
(insbesondere Küchentechnik) auf eigene Kosten selbst an. Er lässt diese Tätigkeiten
nur von gesondert autorisierten Personen ausführen. PEC Verleihhaus-München
erbringt Anschlussarbeiten für Kunden nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung und nur gegen gesonderte Berechnung. PEC Verleihhaus-München ist
berechtigt, für solche Leistungen Fremdfirmen zu beauftragen. Ist dem Kunden
durch die Fremdfirma ein Schaden entstanden, so tritt PEC Verleihhaus-München dem
Kunden auf dessen Verlangen ihren etwaigen Anspruch gegen die Fremdfirma ab, es
sei denn, dass PEC Verleihhaus-München aufgrund besonderer Abmachungen die
Verfolgung des Anspruchs für Rechnung und Gefahr des Kunden übernimmt.

 

       
- Der Kunde teilt PEC Verleihhaus-München
Beschlagnahmen oder Beschädigungen der Mietgegenstände unverzüglich mit. Der
Kunde unterrichtet PEC Verleihhaus-München spätestens bei Rückgabe der
Mietgegenstände über die Beschädigung oder den Verlust einzelner Mietgegenstände.

 

       
- Der Kunde verpflichtet sich, während der
Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Dritte das Eigentum von PEC Verleihhaus-München
nicht beschädigen.

 

       
- Der Kunde wird Porzellan, Gläsern und
Bestecken nur einmal benutzen. Mehrfachnutzungen müssen mit PEC
Verleihhaus-München vereinbart werden und sind kostenpflichtig.

 

       
- Der Kunde haftet ab Erhalt der Mietgegenstände
bis zu ihrer Rückgabe für die schuldhafte Beschädigung oder den Verlust des
Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch
den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt
etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an PEC
Verleihhaus-München ab. PEC Verleihhaus-München nimmt die Abtretung bereits
jetzt an.

 

       
- Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem
Zustand und in der Form zurück, wie er sie von PEC Verleihhaus-München erhalten
hat.

 

       
- Der Kunde entfernt und entsorgt Speisereste
vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Im Mietpreis ist nur das Spülen von
Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments und
Mobiliars durch PEC Verleihhaus-München enthalten.

 

       
- Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in
gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben.

 

       
- Der Kunde stellt dem PEC Verleihhaus-München
die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag zum vereinbarten Zeitpunkt
sortenrein sortiert bereit.

 

       
- Die Mietgegenstände sind in den für den
Transport vorgesehenen Transportbehältern der PEC Verleihhaus-München
sortenrein verpackt und geordnet aufgestapelt.

 

       
- Der Ort der Abholung ist ebenerdig und
barrierefrei. Eine direkte und störungsfreie Anfahrt mit einem LKW muss möglich
sein.

 

       
- Sollten die Ware oder der Ort der Abholung
diesen Kriterien nicht entsprechen, berechnet PEC Verleihhaus-München dem
Kunden den erhöhten Aufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.

 

       
- PEC Verleihhaus-München bestätigt dem Kunden
die Rückgabe der Mietgegenstände schriftlich auf einem Rückgabe-Lieferschein.

 

       
- Falls der Kunde oder ein Vertreter nicht am
Ort der Abholung anwesend ist, werden die vermieteten Gegenstände von PEC
Verleihhaus-München mitgenommen. Der Rückgabe-Lieferschein kann bei PEC Verleihhaus-München
angefordert werden.

 

       
- Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder
einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann
PEC Verleihhaus-München die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme
nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass PEC
Verleihhaus-München die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in
den eigenen Räumlichkeiten durchführt. PEC Verleihhaus-München stellt sicher,
dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei PEC Verleihhaus-München
keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst
oder durch einen Vertreter anwesend zu sein.

 

       
- Der Kunde zahlt an Verleihhaus 50 % des
Grundmietpreises entsprechend der dem Vertrag zu Grunde liegenden Preisliste für
jeden weiteren Tag, der über die vereinbarte Mietperiode hinausgeht, wenn die
Rückgabe bzw. Abholung der Mietgegenstände nicht vertragsgerecht
(termingerecht) und aus Gründen erfolgt, die der Kunde zu vertreten hat. Der
Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als
dieser Betrag ist.

 

       
- Hat PEC Verleihhaus-München den Kunden nach
Ablauf der Mietzeit nochmals unter Fristsetzung zur Rückgabe der
Mietgegenstände aufgefordert, und hat der Kunde auch innerhalb dieser Frist die
Mietgegenstände nicht zurückgegeben, kann PEC Verleihhaus-München vom Kunden
statt der Rückgabe der Mietgegenstände, unbeschadet weitergehender
Schadensersatzansprüche, Schadensersatz in Höhe der Kosten für die
Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen.
Gleichzeitig ist PEC Verleihhaus-München berechtigt, dem Kunden für die Zeit
bis zur Lieferung des Ersatzgegenstandes einen Mietzins zu berechnen.

 

       
- Der Kunde erstattet PEC Verleihhaus-München
bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines
Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen
Gegenstandes anfallenden Kosten, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche
der PEC Verleihhaus-München.

 

       
- Ist die Reparatur eines Mietgegenstandes
möglich, erstattet der Kunde PEC Verleihhaus-München die Reparaturkosten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche der PEC Verleihhaus-München bleiben
unberührt.

 

       
- Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen kann
der Kunde verlangen, dass ihm nach Bezahlung der Kosten für die Beschaffung
eines gleichartigen, neuwertigen Ersatzgegenstandes der beschädigte
Mietgegenstand übereignet wird.

 

       
- Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten
Gegenstandes entfällt, falls der Kunde diesen Anspruch der PEC
Verleihhaus-München gegenüber nicht schriftlich bis zur Zahlung der
Schadenssumme geltend macht, spätestens aber einen Monat nach Bekanntgabe der
Schadensersatzansprüche durch PEC Verleihhaus-München.

 

 

F) Kündigung des Mietvertrages e. Kündigung durch den Kunden

       
- Der Kunde kann den Mietvertrag nach
Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen.

 

       
- Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, PEC Verleihhaus-München
je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei PEC Verleihhaus-München den anteiligen
Mietpreis gemäß folgender Staffelung zu zahlen:

 

a)      Zugang der
Kündigung bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20 % des Brutto-Mietpreises

b)      Zugang der
Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des Brutto-Mietpreises

c)      Zugang der
Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 70 % des Brutto-Mietpreises

d)      Zugang der
Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 90 % des Brutto-Mietpreises

e)      Sollte PEC
Verleihhaus-München zum Zeitpunkt der Kündigung mit der vertraglich
vereinbarten Anlieferung oder Aufstellung der Mietgegenstände bereits begonnen
haben, ist der vollständige Mietpreis zu zahlen. Hat PEC Verleihhaus-München
ihrerseits Fremdmaterial angemietet, erhöhen sich die unter 1. a) bis c)
aufgeführten Sätze um 15 % und erhöht sich der unter 1. d) aufgeführte Satz um 10
%. Entstehen PEC Verleihhaus-München durch die Stornierung von Fremdmaterial
ihrerseits erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr diese neben dem nach Satz 1
erhöhten anteiligen Mietpreis zu erstatten. Der Kunde hat jedoch die
Möglichkeit nachzuweisen, dass PEC Verleihhaus-München kein oder ein wesentlich
niedriger Schaden als der geforderte Betrag entstanden ist.

 

        
- Teilkündigungen werden anteilig berechnet.

 

       
- Das Kündigungsrecht des Kunden wegen
Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als
fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn PEC Verleihhaus-München hinreichende
Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie
unmöglich ist, wenn sie von PEC Verleihhaus-München verweigert oder unzumutbar
verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

 

       
- PEC Verleihhaus-München ist neben den in § 543
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Gründen
zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt, wenn der Antrag
gestellt wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren zu eröffnen,
oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird, weiter der Kunde die
Mietsache beschädigt und trotz Fristsetzung die Beschädigung nicht beseitigt.

 

 

G) Mängelansprüche und Haftungsbegrenzung

       
- Tritt an den von PEC Verleihhaus-München
überlassenen Gegenständen ein Mangel auf, wird dieser von PEC
Verleihhaus-München nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden
innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von
PEC Verleihhaus-München durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

       
- Ist der Kunde Unternehmer, darf er eine
Mietminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Mietzins durchsetzen. Bereicherungs-
oder Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. Zudem
verjähren Mängelansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn.

 

       
- Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich folgender Regelung:

a)      Für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet PEC
Verleihhaus-München unbeschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
von PEC Verleihhaus-München oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PEC
Verleihhaus-München beruhen, haftet PEC Verleihhaus-München unbeschränkt.

b)      Im Übrigen haftet PEC Verleihhaus-München unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

c)      Für leichte Fahrlässigkeit haftet PEC Verleihhaus-München nur, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen
Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache
des Netto-Miet-Preises sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen
der Vermietung von Non-Food-Equipment typischerweise gerechnet werden muss.

d)      Die verschuldensunabhängige Haftung von PEC Verleihhaus-München für bereits bei
Vertragsabschluß vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 Var. 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einsatz von
Logistikkräften

 

A) Geltungsbereich der AGB - Logistikkräfte

       
- Soweit PEC Verleihhaus-München mit dem Kunden
einen Dienstleistungsvertrag über den Einsatz von Logistikkräften abschließt,
sind die nachstehend abgedruckten AGB Inhalt dieses Vertrages.

 

 

B) Rahmenbedingungen des Einsatzes der Logistikkräfte

      
- PEC Verleihhaus-München stellt dem Kunden Logistikkräfte
zur Verfügung, soweit dies vertraglich ausdrücklich zugesagt wurde.

 

       
- Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich die
Anzahl der Personen sowie Ort und Dauer des Einsatzes.

 

       
- Die Logistikkräfte dürfen nur im so genannten
Backstage- oder Backoffice-Bereich eingesetzt werden. Sie dürfen keine
Service-Aufgaben übernehmen, keinen Kontakt zu frischen Speisen haben und keine
Koch- oder kochähnlichen oder -nahen Aufgaben übernehmen.

 

       
- Die Logistikkräfte übernehmen nur folgende
Aufgaben:

a)      Handling des PEC Verleihhaus-München eigenen Equipments

b)      Auf- und Abbau des PEC Verleihhaus-München eigenen Equipment

c)      Den Logistikkräften ist es untersagt, weitere Aufgaben zu übernehmen.

 


- Der Kunde setzt die Logistikkräfte nur
innerhalb der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitgrenzen ein.

 

      
- Der Kunde wird alle gültigen Sicherheits-,
Arbeitsschutz- und Arbeitsstätten-Vorschriften einhalten.

 

      
- Der Kunde gewährleistet den Zugang der
Logistikkräfte zu nach Geschlechtern getrennten Sanitäranlagen und stellt einen
Pausenraum bereit.

 

      
- Der Kunde sorgt für eine sozialübliche
Versorgung und Verpflegung der Logistikkräfte. Im Falle von mehrtätigen Veranstaltungen
gewährleistet er eine sozialübliche Unterbringung.

 

 

C) Kündigung des Vertrages

      
- Kündigung durch den Kunden: Der Kunde kann den
Dienstleistungsvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der
Dienstleistungszeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

 

       
- Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, PEC
Verleihhaus-München je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei PEC
Verleihhaus-München das anteilige Netto-Dienstleistungsentgeltes gemäß
folgender Staffelung zu zahlen:

a)      Zugang der Kündigung bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20 % des
Netto-Dienstleistungsentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.

b)      Zugang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des
Netto-Dienstleistungsentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.

c)      Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 70 % des
Netto-Dienstleistungsentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.

d)      Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 90 % des
Netto-Dienstleistungsentgeltes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer.

 


- Sollte PEC Verleihhaus-München zum Zeitpunkt
der Kündigung mit der vertraglich vereinbarten Leistung bereits begonnen haben,
ist das vollständige Dienstleistungsentgelt zu zahlen. Der Kunde hat jedoch die
Möglichkeit nachzuweisen, dass PEC Verleihhaus-München kein oder ein wesentlich
niedriger Schaden als der geforderte Betrag entstanden ist.

 

      
- Teilkündigungen werden anteilig berechnet.

 

       
- Kündigung durch PEC Verleihhaus-München: PEC
Verleihhaus-München ist zur außerordentlichen Kündigung des
Dienstleistungsvertrages über den Einsatz von Logistik-Kräften berechtigt, wenn
der Antrag gestellt wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren zu
eröffnen, oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird; der Kunde gegen
die Pflichten aus III. B. Ziffer 4., 5., 6. oder 7. der AGB verstößt.

 

 

D) Mängelansprüche und Haftungsbegrenzung

 

      
- Dem Kunden stehen keine Mängelansprüche zu. PEC
Verleihhaus-München bemüht sich, eventuelle Probleme oder Störungen sofort zu
beseitigen.

 

      
- Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.

 

      
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PEC
Verleihhaus-München oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PEC
Verleihhaus-München beruhen, haftet PEC Verleihhaus-München unbeschränkt.

 

      
- Im Übrigen haftet PEC Verleihhaus-München
unbeschränkt nur bei Arglist, bei Nichtvorhandensein der garantierten
Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

       
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Verleihhaus
nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht
fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf
das Fünffache des Entgelts für den Einsatz von Logistikkräften sowie auf solche
Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Einsatzes von Logistikkräften im
Non-Food-Equipment-Bereich typischerweise gerechnet werden muss.

 

 

Sonstiges

 

      
- Im Falle von wettbewerbsrechtlichen oder
ähnlichen Problemen, Domainstreitigkeiten usw. bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger
Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die
Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird
im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

 

       
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